Welche Krebstherapien werden von den Kassen übernommen?

Grundsätzlich kann man festhalten, dass jede gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sämtliche Kosten trägt, die für eine Behandlung notwendig sind. Darunter fällt die Abdeckung von Untersuchungen für eine klare Diagnose, zudem alle Medikamente für die Behandlung der Krankheit, weiterhin die nötigen Vor- und Nachsorgeuntersuchungen und ebenfalls die benötigten Heil- und Hilfsmittel. Die Beitragshöhe, die der Patient geleistet hat, ist dafür unerheblich. Es zählt lediglich, dass die durchzuführenden Maßnahmen "notwendig ausreichend und zweckmäßig" sind. Wenn sich der Versicherte von einem niedergelassenen Vertragsarzt behandeln lässt, hat er des Weiteren Anspruch auf Hilfemaßnahmen, die von diesem Arzt angeordnet werden, wie z.B. den Aufhenthalt in einem Krankenhaus und den dortigen anfallenden Leistungen wie Verpflegung, Unterkunft, ärztliche Behandlung, Krankenpflege und - wenn es aus medizinischer Sicht notwendig erscheint- die Kosten für eine Begleitperson, die mitaufgenommen wird.

Wenn nun die Diagnose Krebs feststeht, gibt es verschiedene Therapien, um den Krebs zu bekämpfen und eine weitere Ausbreitung im Körper zu verhindern. Je nach Art des Krebstumors und Fortschreitung des Stadiums, in dem sich der Krebs befindet, wird eine Therapie gewählt, die bei möglichst wenig Nebenwirkungen eine größtmögliche Zellenzerstörung erreicht. Dies kann eine Operation (die direkte Entfernung eines Tumors und meist am Effektivsten), eine Strahlentherapie (die Krebszellen werden durch radioaktive Strahlung gezielt vernichtet) oder auch eine Chemotherapie (der Einsatz von Zellgiften gegen Krebsbefallene Zellen, bei der aber auch gesunde Zellen zerstört werden können) sein. Weiterhin gibt es zusätzliche Therapien wie z.B. die Immuntherapie (das Immunsystem wird gestärkt, wirkt allerdings nur in Einzelfällen), Fiebertherapie (die körpereigenen Abwehrkräfte werden extrem aktiviert) und die Phytotherapie (mit z.B. Mistel und Weizengrasssaft, sie besitzen Krebshemmende Eigenschaften). Konventionelle Therapien wie eine Operation, eine Strahlentherapie und die Chemotherpie werden zum Teil miteinander kombiniert angewendet und grundsätzlich von jeder gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Man nennt diese Therapien auch "die drei Säulen" der Schulmedizin. Sie sind anerkannt und haben sich in der Bekämpfung von Krebs bis jetzt am meisten bewährt.

Alternative Heilmittel oder Therapien werden bei einigen Krankenversicherungen in den Leistungskatalogen mittlerweile aufgeführt,häufig aber nur als ambulante Therapie und der Patient muss dies meist bei der zuständigen Krankenkasse beantragen. Oftmals bekommt der Versicherte- wenn überhaupt- nur eine teilweise Kostenübernahme. Für schwer erkrankte Patienten- ohne die Möglichkeit einer schulmedizinischen Therapieform- hat das Bundesverfassungsgericht am 6. Dezember 2005 ein richtungsweisendes Urteil gesprochen und damit die Rechte dieser Patienten bei einer GKV sehr gestärkt. Was dies zukünftig für Krebspatienten und die alternativen Therapiemöglichkeiten bedeutet, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch niemand wirklich abschätzen.